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Consent Mode v2

Google Ads messen, ohne vor der Einwilligung zu tracken.

Wer Google Ads oder Google Analytics für Besucher aus dem EWR nutzt, muss Google seit März 2024 Einwilligungssignale übermitteln, sonst fallen Messung und Remarketing weg. Gleichzeitig darf nach österreichischem und deutschem Recht vor der Einwilligung nichts auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen werden, was nicht unbedingt nötig ist. Wir bringen beides zusammen.

  • Österreich und Deutschland
  • Ablehnen so einfach wie Zustimmen
  • Antwort in unter 24 h
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Kurz gesagt

Consent Mode v2 ist Googles Schnittstelle, über die Ihre Website die Entscheidung im Cookie-Banner an Google-Tags weitergibt. Seit März 2024 verlangt Google für Nutzer aus dem EWR die zusätzlichen Signale ad_user_data und ad_personalization; ohne sie stehen Funktionen wie Conversion-Messung, Remarketing und personalisierte Werbung für diese Nutzer nicht zur Verfügung. Rechtlich gilt in Österreich § 165 Abs. 3 TKG 2021 und in Deutschland § 25 TDDDG: Nicht notwendige Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Gerät erst nach Einwilligung.

Die wichtigsten Fakten

Zwei neue Signale seit März 2024
Zu ad_storage und analytics_storage kommen ad_user_data (Nutzerdaten an Google für Werbezwecke) und ad_personalization (personalisierte Werbung, Remarketing).
Ohne Signale weniger Funktionen
Google verlangt für Nutzer im EWR Einwilligungssignale, um Messung, Remarketing und Personalisierung weiter nutzen zu können. Ist ad_personalization abgelehnt, ist Remarketing für diese Person aus.
Einfache und erweiterte Umsetzung
Einfach: Google-Tags laden erst nach der Zustimmung. Erweitert: Tags laden vorher und senden ohne Zustimmung cookielose Pings, die Google für Modellierung nutzt.
Österreich: § 165 Abs. 3 TKG 2021
Speichern und Auslesen auf dem Endgerät nur mit Einwilligung, außer es ist für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Die Datenschutzbehörde legt diese Ausnahme eng aus.
Deutschland: § 25 TDDDG
Dieselbe Regel, technikneutral: Sie gilt für Cookies, Pixel und jedes andere Verfahren, unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind.
Gleichwertiges Ablehnen
Vorangekreuzte Kästchen, Weitersurfen oder Scrollen sind keine Einwilligung. Ablehnen muss auf der ersten Ebene so einfach sein wie Zustimmen.

Stand: 26.10.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wen das betrifft

  • Unternehmen, die Google Ads schalten und Conversions oder Remarketing für Besucher aus Österreich, Deutschland oder dem übrigen EWR nutzen.
  • Websites mit Google Analytics 4, deren Daten mit Google Ads verknüpft sind.
  • Websites, deren Banner zwar „Ablehnen“ anbietet, bei denen aber Google-Tags, Pixel oder eingebettete Inhalte schon vor der Entscheidung laden.
  • Websites mit einem selbst gebauten oder älteren Banner, das noch keine v2-Signale überträgt.

Welche Umsetzung rechtlich für Ihre Website passt, insbesondere ob die erweiterte Variante mit Pings vor der Einwilligung zulässig ist, ist eine Rechtsfrage. Wir setzen technisch sauber um und empfehlen für die Bewertung eine Anwältin oder einen Anwalt.

Was wir für Sie tun

  1. 1

    Prüfen, was vor der Einwilligung lädt

    Wir rufen Ihre Website ohne Zustimmung auf und dokumentieren jedes Cookie, jeden Speicherzugriff und jede Anfrage an Dritte, bevor jemand geklickt hat.

  2. 2

    Banner einrichten

    Eine Consent-Management-Plattform oder ein schlankes eigenes Banner: Zustimmen und Ablehnen gleichwertig, Kategorien verständlich, Widerruf jederzeit möglich.

  3. 3

    Consent Mode v2 im Tag Manager

    Standardwerte auf „abgelehnt“, alle vier Signale, Tags nur nach passender Zustimmung. Auf Wunsch serverseitiges Tagging.

  4. 4

    Conversion-Tracking, das die Entscheidung respektiert

    Google-Ads-Conversions, erweiterte Conversions und GA4-Ereignisse so eingerichtet, dass sie nur senden, wofür eine Zustimmung vorliegt. Danach prüfen wir in Google Ads, ob die Signale ankommen.

  5. 5

    Datenschutzerklärung ergänzen

    Ein Absatz, der genau die eingesetzten Dienste, Cookies, Zwecke und Laufzeiten beschreibt, als Vorlage für Ihre Rechtsberatung.

Wir beraten nicht rechtlich. Weniger gemessene Conversions nach der Umstellung sind normal: Wer ablehnt, wird nicht mehr erfasst. Wie viel das bei Ihnen ausmacht, zeigt sich erst in Ihren eigenen Daten.

Kostenlose Checkliste

Consent-Checkliste: 12 Punkte für DSGVO-konformes Tracking mit Google

Consent-Checkliste: 12 Punkte für DSGVO-konformes Tracking mit Google

Für Websites mit Google Analytics, Google Ads oder anderen Werbe-Tags und Besuchern aus dem EWR. Keine Rechtsberatung; die Rechtstexte prüft im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.

Was vor der Einwilligung lädt, Banner, Consent Mode v2, Conversion-Messung und Datenschutzerklärung: die 12 Punkte als PDF zum Ausdrucken.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich Consent Mode v2 nicht einrichte?

Laut Google stehen dann für Nutzer aus dem EWR Funktionen wie Conversion-Messung, Remarketing und personalisierte Werbung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung, und Google-Analytics-Zielgruppen für verknüpfte Werbeprodukte enthalten keine EWR-Nutzer mehr.

Ersetzt Consent Mode das Cookie-Banner?

Nein. Consent Mode überträgt nur die Entscheidung, die Ihr Banner einholt. Sie brauchen weiterhin ein Banner, das die Einwilligung rechtskonform einholt, und eine passende Datenschutzerklärung.

Einfache oder erweiterte Umsetzung?

Bei der einfachen Umsetzung laden Google-Tags erst nach der Zustimmung; ohne Zustimmung geht nichts an Google. Die erweiterte lädt Tags vorher und sendet cookielose Pings. Das ermöglicht laut Google genauere Modellierung; ob diese Pings vor der Einwilligung zulässig sind, sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Wir besprechen die Varianten mit Ihnen; die Entscheidung treffen Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Brauche ich serverseitiges Tagging?

Nicht zwingend. Es gibt Ihnen mehr Kontrolle darüber, welche Daten an Google und andere Anbieter gehen, ersetzt aber keine Einwilligung und verursacht laufende Kosten für den Server.

Beraten Sie rechtlich?

Nein. Wir setzen Banner, Tags und Tracking technisch um und dokumentieren, was geladen wird. Ob Ihre Lösung rechtlich passt, bestätigt eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen