EA Digital Solutions

NIS2 und NISG 2026

NIS2: Registrierung bis 31. Dezember 2026. Wir bringen Sie sicher durch.

Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das NISG 2026, in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz seit Dezember 2025. Wir klären mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, begleiten die Registrierung und setzen die technischen Maßnahmen um, ohne Ihr Tagesgeschäft lahmzulegen. Auch wenn Sie nur als Zulieferer Fragebögen bekommen.

  • Österreich und Deutschland
  • Technik und Dokumentation aus einer Hand
  • Antwort in unter 24 h
Schriftlich anfragen

Kurz gesagt

Das NISG 2026 setzt die EU-Richtlinie NIS2 in Österreich um und gilt seit 1. Oktober 2026. Betroffen sind laut Schätzungen rund 4.000 Unternehmen aus 18 Sektoren, mittlere Unternehmen ab etwa 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. Sie müssen sich bis 31. Dezember 2026 bei der Cybersicherheitsbehörde registrieren, Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen und erhebliche Vorfälle binnen 24 Stunden melden. Die Geschäftsleitung haftet.

Die wichtigsten Fakten

Österreich: in Kraft seit 1. Oktober 2026
Das NISG 2026 wurde am 23. Dezember 2025 kundgemacht und ersetzt das NISG 2018.
Registrierung bis 31. Dezember 2026
Betroffene Einrichtungen registrieren sich bei der Cybersicherheitsbehörde. Danach folgt eine Selbstdeklaration zur Wirksamkeit des Risikomanagements.
Meldepflicht 24 und 72 Stunden
Erhebliche Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden.
Geschäftsleitung haftet
Die Leitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen.
Deutschland: seit Dezember 2025
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit Dezember 2025; die Registrierung beim BSI läuft seit Jänner 2026, die erste Frist ist abgelaufen.
Bußgelder laut EU-Richtlinie
Bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes für wesentliche, bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen (Art. 34 NIS2).

Stand: 26.10.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wer betroffen ist

  • Mittlere und große Unternehmen in den Sektoren der Richtlinie, etwa Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleistungen, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Herstellung, Post und Kurier.
  • Bestimmte Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe, etwa DNS- und Vertrauensdiensteanbieter.
  • Zulieferer und Dienstleister betroffener Unternehmen: Sie fallen oft nicht selbst unter das Gesetz, müssen aber Sicherheits-Fragebögen ihrer Kunden beantworten und Maßnahmen nachweisen.

Ob Ihr Unternehmen erfasst ist, hängt von Sektor, Größe und Tätigkeit ab. Im Erstgespräch gehen wir das mit Ihnen anhand des Gesetzes durch; die rechtliche Einstufung bestätigt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.

Was wir für Sie tun

  1. 1

    Betroffenheit klären

    Kostenloses Erstgespräch: Sektor, Größe, Kunden. Danach wissen Sie, ob Sie selbst betroffen sind oder als Zulieferer, und was bis wann zu tun ist.

  2. 2

    Registrierung begleiten

    Wir sammeln die nötigen Angaben und begleiten die Registrierung bei der Behörde.

  3. 3

    Bestandsaufnahme

    Abgleich mit den Mindestmaßnahmen der Richtlinie: Risikoanalyse, Umgang mit Vorfällen, Backups und Notfallbetrieb, Lieferkette, Zugriffsrechte, Mehr-Faktor-Anmeldung, Verschlüsselung, Schulung.

  4. 4

    Technik umsetzen

    Mehr-Faktor-Anmeldung, Backups mit Wiederherstellungstest, Updates, Protokollierung, E-Mail-Sicherheit (SPF, DKIM, DMARC), Absicherung von Website und Servern.

  5. 5

    Nachweise und Meldeweg

    Richtlinien, Verantwortlichkeiten, ein Ablaufplan für die 24-Stunden-Meldung und Antworten auf die Fragebögen Ihrer Kunden.

Für ein vollständiges Informationssicherheits-Managementsystem oder eine ISO-27001-Zertifizierung arbeiten wir mit spezialisierten Partnern zusammen.

Kostenlose Checkliste

NIS2-Checkliste: 15 Punkte bis zur Registrierung und darüber hinaus

NIS2-Checkliste: 15 Punkte bis zur Registrierung und darüber hinaus

Gehen Sie die Punkte mit Ihrer Geschäftsleitung und IT durch. Was offen bleibt, ist Ihr Fahrplan; die ersten drei betreffen die Frist am 31. Dezember 2026.

Betroffenheit, Registrierung, Mindestmaßnahmen, Meldeweg und Lieferkette: die 15 Punkte, die Sie für NIS2 abhaken sollten, als PDF zum Ausdrucken.

E-Mail eingeben, um den vollständigen Inhalt zu erhalten

Kostenlos herunterladen — E-Mail eingeben

Sie melden sich damit auch zu unserem Newsletter an (zweimal im Monat). Abmeldung jederzeit.

Häufige Fragen

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Das hängt von Sektor, Größe und Tätigkeit ab. Mittlere Unternehmen sind ab etwa 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme erfasst, wenn sie in einem der Sektoren tätig sind; einige Einrichtungen unabhängig von der Größe. Wir klären das im Erstgespräch.

Bis wann muss ich mich in Österreich registrieren?

Bis 31. Dezember 2026 bei der Cybersicherheitsbehörde. Innerhalb von zwölf Monaten danach folgt die Selbstdeklaration zur Wirksamkeit Ihres Risikomanagements.

Wir sind nur Zulieferer. Betrifft uns das?

Meist nicht direkt, praktisch aber schon: Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern und fragen deshalb bei ihren Lieferanten Maßnahmen ab. Wer diese Fragen gut beantworten kann, behält seine Kunden.

Reicht die Registrierung?

Nein. Die Registrierung ist der erste Schritt; dazu kommen Risikomanagement-Maßnahmen, Meldewege und Nachweise.

Beraten Sie rechtlich?

Nein. Wir setzen die technischen und organisatorischen Maßnahmen um und bereiten die Unterlagen vor. Für die rechtliche Einstufung empfehlen wir im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt.

Quellen