E-Rechnung Deutschland 2027: Was gilt für Lieferanten aus Österreich?
Ohne beteiligte deutsche Betriebsstätte gilt die deutsche E-Rechnungspflicht für österreichische Lieferanten in der Regel nicht direkt, weil § 14 UStG sie auf in Deutschland Ansässige beschränkt. Kunden können sie trotzdem wünschen. Ab 1. Juli 2030 gilt die EU-Pflicht für Rechnungen über die Grenze.
Kurz gesagt: Liefern Sie aus Österreich ohne beteiligte deutsche Betriebsstätte, gilt die deutsche E-Rechnungspflicht für Sie in der Regel nicht direkt. § 14 Abs. 2 UStG beschränkt sie auf Fälle, in denen beide Seiten in Deutschland ansässig sind. Deutsche Kunden können E-Rechnungen trotzdem wünschen, und ab 1. Juli 2030 kommt die EU-Pflicht für grenzüberschreitende Rechnungen zwischen Unternehmen.
Ihr Problem ist also weniger das Gesetz als die Anfrage Ihres deutschen Kunden, die jederzeit kommen kann, während Ihr System nur PDF ausgibt. Das lösen wir: Wir von EA Digital Solutions in Graz richten E-Rechnungen aus Ihren vorhandenen Daten ein, mit BMD oder Ihrem ERP. Steuerberatung machen wir nicht. Ob eine Pflicht für Sie gilt, bestätigt Ihre Steuerberatung. Stand November 2026.
Was sich in Deutschland wann ändert
| Datum | Was laut deutschem Recht gilt |
|---|---|
| Seit 1.1.2025 | Für Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, gibt es die Pflicht zur E-Rechnung im Grundsatz. Sie müssen E-Rechnungen empfangen können |
| Bis 31.12.2026 | Papier und, mit Zustimmung, andere elektronische Formate wie PDF bleiben zulässig (§ 27 Abs. 38 UStG) |
| Ab 1.1.2027 | Das gilt nur noch für Aussteller mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr. Alle anderen müssen E-Rechnungen ausstellen, außer per EDI mit Zustimmung bis 31.12.2027 |
| Ab 1.1.2028 | Die Übergangsregeln enden. Die Pflicht gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Geschäft, mit den gesetzlichen Ausnahmen |
Das deutsche Finanzministerium erklärt die Regeln in einer FAQ, die Sie vor Entscheidungen im Original lesen sollten.
Ihre Entscheidung: Fragen Sie Ihre deutschen Kunden, ob sie ab 2027 E-Rechnungen von Ihnen wollen. Eine kurze Mail reicht und erspart Ihnen Überraschungen.
Trifft die Pflicht Sie selbst?
Als ansässig gilt laut § 14 UStG, wer in Deutschland seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte oder ersatzweise seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
| Ihre Lage | Einordnung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Sitz in Österreich, keine Betriebsstätte in Deutschland | Keine direkte Pflicht nach § 14 UStG | Kundenwunsch klären, Format vereinbaren |
| Nur deutsche Umsatzsteuer-Registrierung | Laut IHK-Erläuterung begründet die Registrierung allein keine Ansässigkeit | Mit der Steuerberatung bestätigen |
| Deutsche Betriebsstätte, am Umsatz beteiligt | Für diese Umsätze gelten Sie als ansässig | Pflicht und Umsatzgrenze mit der Steuerberatung klären |
| Deutsche Tochter-GmbH | Die GmbH ist ein deutsches Unternehmen | Die GmbH muss die Fristen einhalten, ihr System muss das können |
| Sie fakturieren an den österreichischen Bund | Strukturierte E-Rechnung seit 2014 Pflicht, unabhängig von Deutschland | Weg über USP oder PEPPOL |
In Österreich selbst gibt es laut WKO derzeit keine allgemeine Pflicht zwischen Unternehmen. Rechnungen dürfen laut USP elektronisch übermittelt werden, wenn der Empfänger zustimmt.
Ihre Entscheidung: Haben Sie irgendeine feste Einrichtung, Lager oder Personal in Deutschland, legen Sie diese Frage Ihrer Steuerberatung vor. Ohne das bleibt die Sache eine Frage Ihrer Kundenbeziehung, nicht der deutschen Pflicht.
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Kann Ihr System E-Rechnungen für deutsche Kunden?
Wir prüfen mit Ihnen, was BMD oder Ihr ERP heute ausgibt, und richten XRechnung oder ZUGFeRD aus Ihren vorhandenen Daten ein. Die steuerliche Frage klärt Ihre Steuerberatung.
Warum es Sie trotzdem betrifft
Laut EY Österreich sind österreichische Unternehmen vor allem indirekt betroffen, etwa über Niederlassungen oder Registrierungen im Ausland. Dazu kommt der Kundenwunsch: Größere deutsche Unternehmen könnten ihre österreichischen Lieferanten zu strukturierten Rechnungen bewegen, wie unternehmerweb.at schon 2024 schrieb. Welches Format verwendet wird, ist laut IHK-Erläuterung eine Frage zwischen den Vertragsparteien.
Dazu kommt der nächste feste Termin: Ab 1. Juli 2030 werden laut WKO strukturierte E-Rechnungen im EU-Format für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen verpflichtend, auszustellen spätestens zehn Tage nach Lieferung oder Leistung. Die Umsetzung in Österreich steht noch aus.
Ihre Entscheidung: Wenn Sie regelmäßig nach Deutschland liefern, planen Sie die Umstellung ohnehin. Sie entscheiden nur, ob jetzt oder unter Zeitdruck. Beginnen Sie mit den Kunden, die am meisten Rechnungen bekommen.
Was Sie mit BMD oder ERP prüfen sollten
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. Laut IHK-Erläuterung sind Formate, die ihr entsprechen, zulässig, rein strukturierte wie XRechnung und hybride wie ZUGFeRD, das PDF und strukturierte Daten verbindet. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist in diesem Sinn keine E-Rechnung.
| System | Was bekannt ist | Was Sie fragen sollten |
|---|---|---|
| BMD | BMD nennt XRechnung, ZUGFeRD und ebInterface sowie hybride Ausgangsrechnungen. Ein BMD-Beitrag von 2024 kündigte ZUGFeRD erst an | Gilt das für Ihre Version und Lizenz? Welches ZUGFeRD-Profil wird ausgegeben? |
| BMD bei der Kanzlei | Ihre Ausgangsrechnungen entstehen dann meist nicht in BMD | Klären Sie, wo Ihre Rechnung entsteht. Dort muss die E-Rechnung erzeugt werden |
| Anderes ERP oder Rechnungsprogramm | Unterschiedlich | Kann es EN-16931-konforme Rechnungen erzeugen? Wird vor dem Versand geprüft? |
| Shop oder Branchensoftware | Unterschiedlich | Gibt es die Daten vollständig, um daraus eine E-Rechnung zu bauen? |
Prüfen Sie auch Ihre Stammdaten, etwa UID-Nummern und Adressen, und testen Sie mit einigen echten Rechnungen, nicht nur nach dem Handbuch.
Ihre Entscheidung: Erzeugen Sie eine Testrechnung und lassen Sie sie von Ihrem deutschen Kunden einlesen. Klappt das, sind Sie fertig. Klappt es nicht oder kann Ihr System das gar nicht, ist das der Punkt, an dem wir helfen.
Wie wir das umsetzen
Ihr ERP, Ihre Buchhaltung oder Ihr Shop erzeugt E-Rechnungen direkt aus den vorhandenen Daten. Vor dem Versand werden sie gegen die Norm geprüft, das strukturierte Original wird archiviert. PEPPOL oder ebInterface richten wir ein, wenn Kunden oder Behörden das verlangen. Sie müssen dafür Ihr System nicht wechseln. Details und eine Checkliste mit 12 Punkten finden Sie auf der Seite E-Rechnung.
Wir sind kein BMD-Partner und verkaufen keine Lizenzen. Ein Referenzprojekt speziell zur E-Rechnung haben wir nicht. Wie BMD Daten austauscht, zeigt unser Beitrag zur BMD-Schnittstelle. Für den Empfang lesen Sie Eingangsrechnungen automatisch verarbeiten. Was eine Anbindung kostet, steht in Was kostet eine Schnittstelle.
Ihre Entscheidung: Wenn ein deutscher Kunde bereits gefragt hat oder Sie regelmäßig dorthin liefern, buchen Sie ein Erstgespräch. Sie erfahren dort, was Ihr System heute kann und was fehlt.
Quellen (abgerufen am 04.11.2026)
- § 14 UStG, Gesetze im Internet
- § 27 UStG, Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
- IHK: Erläuterungen zum BMF-Schreiben E-Rechnung, Oktober 2024
- IHK Köln: BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025
- WKO: E-Rechnung im Umsatzsteuerrecht, Stand 01.04.2026
- USP: e-Rechnung
- USP: e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung
- EY Österreich: E-Rechnungspflicht, 18.08.2026
- unternehmerweb.at: Deutschland, E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze startet, 15.12.2024
- BMD: E-Rechnung
- BMD: E-Rechnung, Beitrag vom 22.10.2024
Häufige Fragen
Muss ich als österreichischer Lieferant ab 2027 E-Rechnungen nach Deutschland schicken?▾
Nach § 14 Abs. 2 UStG besteht die Pflicht, wenn beide Seiten in Deutschland ansässig sind. Ohne Sitz, Geschäftsleitung oder beteiligte Betriebsstätte in Deutschland trifft sie Sie also in der Regel nicht direkt. Lassen Sie Ihren Fall von Ihrer Steuerberatung bestätigen.
Reicht eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung für die Pflicht?▾
Laut IHK-Erläuterung zum Schreiben des deutschen Finanzministeriums begründet eine Registrierung allein noch keine Ansässigkeit. Eine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte schon.
Was bedeutet die Grenze von 800.000 €?▾
Unternehmen, die der Pflicht unterliegen und im Vorjahr nicht mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatten, dürfen für Umsätze im Jahr 2027 noch Papier oder mit Zustimmung andere elektronische Formate verwenden. Ab 2028 fällt diese Ausnahme weg.
Gibt es in Österreich eine E-Rechnungspflicht?▾
Eine allgemeine Pflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen gibt es laut WKO derzeit nicht. Für Rechnungen an den Bund gilt sie seit 2014.
Kann BMD XRechnung und ZUGFeRD?▾
BMD nennt auf seinen Seiten XRechnung, ZUGFeRD und ebInterface sowie hybride PDF- und XML-Rechnungen. Welcher Stand für Ihre Version und Ihre Lizenz gilt, fragen Sie Ihren BMD-Betreuer.
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Kann Ihr System E-Rechnungen für deutsche Kunden?
Wir prüfen mit Ihnen, was BMD oder Ihr ERP heute ausgibt, und richten XRechnung oder ZUGFeRD aus Ihren vorhandenen Daten ein. Die steuerliche Frage klärt Ihre Steuerberatung.
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